Klasse S
Fahrzeugart: Drei- und vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge
Ausbildungsfahrzeug: Nur mit eigenem Fahrzeug möglich
Mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h und bis
- 50 ccm bei Fremdzündungsmotoren
- 4 kW Nutzleistung bei anderen Motoren
- 4 kW Nenndauerleistung bei Elektromotoren
und 350 kg Leermasse ohne Gewicht der Batterien bei vierrädrigen Elektrofahrzeugen.
Mindestalter: 16
Beinhaltete Klassen: keine